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Architektenrecht

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Kostenschätzung

Rechtsgebiet:
Architektenrecht
Stichworte:
Architektenrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die Kostenschätzung ist das erste Orientierungsmittel, welches der Architekt (Planer) dem Bauherrn bietet:

Definition

  • Kostenschätzung   =         Prognose auf Basis einer überschlägigen Kalkulation der voraussichtlichen Baukosten

Grundlage

OR

SIA

  • Art. 4.2.2 SIA-Ordnung 102

Arten

Schätzung der Grössenordnung der Baukosten

  • =   Prognose auf Skizzen-Basis, mit Kostenberechnung nach Kubatur oder Flächen

Grobschätzung der Baukosten

  • =   Prognose auf Vorprojekt-Basis, mit Kostenberechnung nach Kubatur, Flächen oder Erfahrungswerten
  • Toleranzmarge
    • +/- 25 % (Art. 4.1.4 SIA-Ordnung 102

Schätzung der Baukosten

  • =   Prognose auf Bauprojekt-Basis, mit Kostenberechnung nach Kubatur, Flächen oder Erfahrungswerten
  • Toleranzmarge
    • +/- 20 % (Art. 4.2.2 SIA-Ordnung 102)

Basis

  • Ohne detaillierte Kalkulation als Basis

Inhalt

Grundsatz

  • Kostenschätzungen erfassen nur die voraussichtlichen Aufwendungen für die Erstellung gesamten Bauwerks, nicht aber die mutmasslichen Kosten der einzelnen Arbeiten

Keine Kostenkontrolle-Grundlage

  • Die Kostenschätzung ist mangels Abtiefung auf die einzelnen Leistungspositionen (nach BKP) keine brauchbare Grundlage für die Kostenkontrolle (Kontrolle der erbrachten Bauleistungen und ihrer Kosten)

Form

  • Formfreiheit
  • Wünschenswert in Schriftform

Schätzungsgenauigkeit

  • Die Genauigkeit der Kostenschätzungen richtet sich nach dem Projektstadium:
    • Vorprojekt: +/- 20 – 25 %
    • Projektphase: +/- 15 – 20 %
    • Baueingabe
      • IST-Stand oft: +/- 20 %
      • SOLL-Stand: +/- 10 %, sollte die Bauherrschaft doch vor der Baueingabe Baukosten und Finanzierbarkeit kennen
  • Quelle: Unterschiedliche Masse

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