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Architektenrecht

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Kostenvorstellung Bauherr

Rechtsgebiet:
Architektenrecht
Stichworte:
Architektenrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Der Bauherr hat meistens nur eine vage Idee über sein Bauvorhaben in Bezug auf Aussehen (Ästhetik), Bauvolumen, Qualität, Termin und Kosten. – Es ist dann die Aufgabe des Architekten (Planer), die nötigen Vorkehren zur Wahrung der Interessen des Bauherrn zu treffen:

Analyse der Bauherreninteressen

  • Der Architekt (Planer) hat beim Bauherrn die Kostenvorgabe (Kostenziel) zu erfragen und auch zu beachten
    • Vielfach ist das Bauprojekt für den Bauherrn von grosser oder sogar existenzieller Bedeutung
    • Wird zu teuer und / oder an den Marktbedürfnissen vorbei gebaut, stellt dies für den Bauherrn ein Verlust dar
      • Ein Dritter bezahlt ihm nur den mutmasslichen Verkehrswert
      • Die Bank refinanziert ebenfalls nicht die Baukosten, sondern nur ein bestimmter Prozentsatz des potentiellen Verkehrswerts
      • Manchmal stellt eine Auszahlungsüberwachung der kreditierenden Bank eine Zweitkontrolle für den Bauherrn dar
  • Bereits bei der Projektevaluierung ist der Architekt zur wirtschaftlichem Bauen gehalten

Abklärungen

  • Wirtschaftlichkeit der einzusetzenden Mittel
  • Evaluation von Ausführungs- und Kostenoptimierungen

Bauherrenberatung i.w.S.

  • Unterbreitung von Vorschlägen, welche Leistungen für die Zielerreichung des Bauherrn erforderlich sind
  • Bauherrencoaching
  • Leistung von Entscheidungshilfen
  • u.ä.

Wirtschaftliche Aufklärungspflicht

  • Obwohl die Finanzberatung nicht zu den Architektenpflichten zählt, hat er den Bauherrn natürlich über die finanziellen Konsequenzen Bauvorhabens aufzuklären
  • Die Wichtigkeit der Aufklärungspflicht zeigt sich an der Zahl der Gerichtsentscheide

Literatur

Informationspflicht betreffend finanzielle Konsequenzen
  • SIEGENTHALER THOMAS, Die Kosteninformation, in: Stöckli Hubert / Siegenthaler Thomas (Hrsg.), Die Planerverträge, Zürich 2013, S. 509 / Rz 10.2
  • SCHUMACHER RAINER, Die Haftung des Architekten aus Vertrag, in Gauch Peter / Tercier Pierre, Das Architektenrecht, 3. überarbeitete und ergänzte Auflage, Freiburg 1995, S. 236 / Rz 745

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