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Architektenrecht

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Bauleitung

Rechtsgebiet:
Architektenrecht
Stichworte:
Architektenrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die Bauleitung wird hier als Leitung der Bauausführung verstanden:

Grundsätzliche Bauleitungsfunktionen

  • Kontroll- und Überwachungsfunktionen
  • Werkstatt- und Materialkontrollen
  • Veranlassung von Bemusterungen (Boden, Wände, Fassade usw.)
  • Anordnung und Kontrolle von Regiearbeiten
  • Ausmassüberprüfungen
  • Laufende Bauaufnahmen
  • Veranlassung von Behördenkontrollen
  • Auflagenüberwachung
  • Protokoll- und Berichtswesen / Baujournal
  • Bauwerkdokumentation
  • Leitung der Garantiearbeiten
    • Mängelaufnahmen / Rügeveranlassung
    • Veranlassung der Mängelbeseitigungen

Oberbauleitung

  • Ausfertigung Werkverträge
  • Motivierung grundsätzlicher Entscheide
  • Kontrolle der Arbeiten auf der Baustelle
  • Zahlungsverkehr
  • Einforderung der Gewährleistungsgarantien
  • Veranlassung der Mängelbeseitigung

Örtliche Bauleitung

  • Kontrolle Baugrund
  • Baukontrollen durch Projektverfasser, Fachingenieure + Behörden veranlassen
  • Übertragung der Haupt- und Höhenfixpunkte gemäss Projektvorgabe
  • Veranlassung und Auswertung der erforderlichen Messungen

Ingenieur als Spezialist

  • Baukontrolle
  • Bauherrenberatung
  • Weitere Funktionen gemäss SIA-Normen 103 / 108

 

» Weiterführende Informationen unter Exkurs: Architekt als Bauleiter

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