Der Projektierungsauftrag richtet sich grundsätzlich nach dem Vertrag zwischen Bauherr und Architekt (Planer).
Bei der Projektierung können Vertragsgegenstand bilden:
Strategische Planung
- Bauherrenbedürfnisabklärung
- Projektzielsetzungen
- Grobnutzungsprogramm
- Aufnahme bestehende Gebäude und Umgebung
- Budgetrahmen
- Terminrahmen
Vorstudien
- Projektdefinition
- Definitives Nutzungsprogramm
- Bauliche Grobnutzung
- Ideenwettbewerb
- Grobkostenschätzung
- Projektierungsbudget
- Investitionsrechnung und Ertragsberechnung
- Termineckdaten
Projektierung
- Vorprojekt
- Bereinigtes Raumprogramm
- Entwurfskonzepte
- Prov. Baubeschrieb
- Kostenschätzung
- Honorarofferten und Verträge
- Zahlungsplanentwurf
- Grobtermine (Milestones)
- Bauprojekt
- Baubeschrieb
- Detailstudien
- Bewilligungsprojekt
- Auflagen der Baubewilligung
- Kostenvoranschlag
- Ausführungsbudget
- Finanzierungsplan
- Zahlungsplan
- Terminprogramm