Die Patentierung von Architektur ist stark umstritten, vor allem wegen des künstlerisch-technischen Bezugs. Deshalb wurden in der Schweiz bisher nur neue Materialien und Konstruktionsverfahren, nicht aber ganze Bauen oder planerische Konzepte patentiert.
Aufgrund der Entscheidung der technischen Beschwerdekammer 3.2.03 vom 20.07.2010 betreffend das europäische Patent Nr. 1455033 wurde das Patent für ein „Wohnhaus mit gestaffelten Geschosswohnungen“ (pile up ®) zugelassen.