Einfach ist die ordentliche Beendigung durch Erfüllung des Architekturvertrages (Planervertrag). Mit der Erfüllung erlischt der Planervertrag selber.
Weiterführende Links
- Auftrags Beendigung – Erfüllung | auftrag.ch
Informationen zum Architektenrecht in der Schweiz
Einfach ist die ordentliche Beendigung durch Erfüllung des Architekturvertrages (Planervertrag). Mit der Erfüllung erlischt der Planervertrag selber.
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