Der Architekt (Planer) wird unabhängig von seinem Zeitaufwand – ohne Teuerungsausgleich – entschädigt:
Honorar
- unabhängig vom Zeitaufwand, den der Planer für die Leistungserbringung aufwendet, ohne Teuerungsausgleich
- Grundlage
- Art. 5.2.4 SIA 102 / 103
- Grundlage
Nebenkosten und Drittleistungen
- Separate Vergütung (Art. 6.1.5 SIA 102 / 103
- Aufwendungsersatz