Haben die Parteien zwar das SIA-Normenwerk übernommen, aber „ohne besondere Vereinbarung“, so gilt Art. 7.2.2 SIA-Ordnung 102 der Kostentarif:
- Bestimmter Tarif der „wirklichen Kosten des ausgeführten Bauwerks gemäss Bauabrechnung (vgl. Art. 8.4.1 SIA-Ordnung 102).