Entsteht dem Architekten (Planer) durch die weisungskonforme Ausführung des Architekturauftrages eine Haftung (Erhöhung der Passiven), so haftet der Bauherr dem Architekten (Planer) für den ohne sein Verschulden aus dem Auftrag entstandenen Schaden und hat diesen zu ersetzen (Schadloshaltung).
Weiterführende Informationen
- Schadenersatz Schadloshaltung Beauftragter | auftrag,ch