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Architektenrecht

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BHB-Erscheinungsformen

Rechtsgebiet:
Architektenrecht
Stichworte:
Architektenrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Der Bauherrenberater (BHB) ist folgenden Funktionen anzutreffen:

Bauherrenberater

Stabsfunktion

  • Der Bauherrenberater nimmt die „externe Stabsfunktion“ wahr

Funktionsumfang

  • Die Bauherrenberater-Funktionen sind limitiert
    • Analyse
    • Beratung des Bauherrn
      • Beim Bauherrn verbleiben aber
        • Entscheide
        • Weisungserteilung an die am Bau Beteiligten
        • Umsetzung der Beratungsergebnisse bei der Planung und Ausführung des Bauvorhabens

Bauherrenvertreter

Exekutivfunktion

  • Der Bauherrenvertreter wirkt nach aussen bei der Planung und Ausführung des Bauvorhabens mit

Funktionsumfang

  • Die Bauherrenberater-Funktionen sind vielfältig

Leitungsfunktion

  • Im Rahmen seiner externen Tätigkeit erteilt er anstelle des Bauherrn Weisungen an
    • Architekten
    • Fachplaner
    • Unternehmer bzw. General- oder Totalunternehmer

Vollmacht

Bautreuhänder

Exekutivfunktion mit Zusatzauftrag „Zahlungsmanagement“

  • Der Bauherrenvertreter

Anwendungsfall

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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