BL-Einleitung
Der Funktion des Bauleiters kommt bei der Erstellung einer Baute zentrale Rolle zu. Ein guter und umsichtiger Bauleiter ist für jede Baute ein Qualitätsgarant.
Der Architekt (Planer) kann im Rahmen eines sog. „Gesamtvertrages“ oder aufgrund eines auf die Bauleitung beschränkten Vertrages (Teilvertrag) zur Bauleitung verpflichtet sein.
Die vielfältige Funktion der Bauleitung wird durch verschiedene Aspekte:
Literatur
- LOCHER CHRISTOPH, Die Bauleitung, in: Stöckli Hubert / Siegenthaler Thomas (Hrsg.), Die Planerverträge, Zürich 2013, S. 453 ff.
- TRÜMPY DANIEL, Architektenvertragstypen – Eine Untersuchung der Projektierungs-, Bauleitungs- und Gesamtverträge zwischen dem Architekten und dem Bauherrn, unter Mitberücksichtigung der Ausgabe 1984 SIA-Ordnung 102, Diss. Zürich 1989, S. 79 ff.