Wie hievor erwähnt, wird nur selten die Aufgabe des Bauleiters mit einem Pflichtenheft umschrieben. Ohne expliziten Leistungsbeschrieb wird folgende Funktion angenommen:
- Alle Aufgaben, die notwendig, geeignet und zweckmässig sind, den Arbeitserfolg herbeizuführen und die für eine sorgfältige und getreue Auftragserledigung erforderlich sind