Der Bauleiter wird vom Bauherrn mit der Leitung, Koordination und Überwachung der Realisierung seiner Baute beauftragt.
Weiterführende Judikatur
- BGE 115 II 264
- BGE 4A_82/2008
Informationen zum Architektenrecht in der Schweiz
Der Bauleiter wird vom Bauherrn mit der Leitung, Koordination und Überwachung der Realisierung seiner Baute beauftragt.