Für den Bauleiter gelten die gleichen Haftungsregeln wie für den Architekten:
Stehen mehrere am Bau Beteiligte im Haftungsfokus, was das regelmässige Hauptproblem des Bauleiters ist, so besteht eine Solidarhaftung der Haftpflichtigen:
Stets ist auf die Verjährungsregeln zu achten.
Weiterführende Informationen
» Weiterführende Informationen unter Architekten-Haftung