Zur Ablieferung gehört auch die Inbetriebnahme des (Bau-)Werks:
- Massgeblichkeit
- primär Vertrag
- subsidiär OR
- bei Übernahme Art. 4.52 SIA-Ordnung 102
- Art. 3.41, 3.43 und 3.51 SIA-Ordnung 108
- Einholung der definitiven Betriebsbewilligung
- Einholung der Lieferanten-Betriebsinstruktionen
- Instruktion des Bedienpersonals
- Planung, Organisation und Überwachung integrierter Tests
- Nachführung der Ausführungsunterlagen
- Hinweise des Fachtechnikers
Weiterführende Informationen
- Produkte Haftung | produkte-haftung.ch