Gerichtsexperte
Definition
Gerichtsexperte = Gutachter, der in einem hängigen Prozessverfahren vom Gericht zur Beurteilung einer bautechnischen oder baulichen (Streit-)Frage beistellt wird
Grundlage
Prozessleitender Entscheid
Auswahl und Bezeichnung der Person des Gerichtsexperten, nach Parteianhörung im richterlichen Ermessen
Rechtsgrundlage | sachverstaendigen-gutachten.ch
Abgrenzungen
Privatgutachter
„Auftraggeber“ = eine, beide oder mehrere Parteien
Amtlich bestellter Sachverständiger
Schiedsgutachter
„Auftraggeber“ = beide (oder mehrere) Parteien
Entscheidbefugnis für Teilaspekt
Anforderungen
Persönliche Eignung
Unabhängigkeit
Berufsethik
Sorgfalt
Sachkunde
Objektivität
Höchstpersönliche Ausführung
Verschwiegenheit
Prozessbedeutung
Beweissicherungsverfahren bzw. vorläufige Beweisaufnahme
Experteneizug für die Sachverhaltsabklärungen und Beweiserhebungen, bei Vorliegen entsprechender Voraussetzungen
Hauptverfahren
Expertenbeizug für Abklärungen des Sachverhalts oder Beweiserhebungen, die besondere Kenntnis verlangen
Verfahrensdominanz
Die Expertentätigkeit ist das durch Zivilprozessverfahren beherrscht
Experten-Honorar
Vom Gerichtsexperten bezeichnete Kostenansätze bzw. ev. Verweis auf Verbandstarif (Branchentarif)
Gerichtliche Kautionierung des Expertenhonorars beim Kläger bzw. bei den Streitparteien
Weitere Detailinformationen
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