Privatgutachter
Definition
Privatgutachter = Gutachter, der von einer beiden oder mehreren Parteien vorprozessual bzw. ohne hängiges Gerichtsverfahren zur Beurteilung einer bautechnischen oder baulichen (Streit-)Frage beigezogen wird
Grundlage
Abgrenzungen
Amtlich bestellter Sachverständiger
Gerichtsexperte
Schiedsgutachter
„Auftraggeber“ = beide (oder mehrere) Parteien
Entscheidbefugnis für Teilaspekt
Anforderungen
Persönliche Eignung
Unabhängigkeit
Berufsethik
Sorgfalt
Sachkunde
Objektivität
Höchstpersönliche Ausführung
Verschwiegenheit
Prozessbedeutung
Auch im Rahmen eines hängigen Prozesses kann ein Privatgutachter beigezogen werden
Das Parteigutachten hat im Prozess lediglich die Wirkung wie oder im Rahmen einer Parteibehauptung
Das Parteigutachten kann aber trotzdessen dem Gericht wichtige Erkenntnisse vermitteln
Experten-Honorar
Primär: Honorarabrede
Sekundär: Anwendung eines Verbandstarifs (Branchentarif)
Werklohnzahlung | werk-vertrag.ch
Experten-Haftung
Weitere Detailinformationen
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