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Architektenrecht

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Strafandrohung + Strafverfahren

Rechtsgebiet:
Architektenrecht
Stichworte:
Architektenrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die Strafen von StGB 229 sind:

vorsätzliche Baugefährdung

  • Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe
  • Mit der Freiheitsstrafe ist eine Geldstrafe zu verbinden
  • Vgl. StGB 229 Abs. 1

Fahrlässige Baugefährdung

  • Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe

Führt ein Verstoss gegen die Regeln der Baukunde zum Tode oder zur Verletzung einer gefährdeten Person, so entsteht eine echte Regelkonkurrenz zu:

Strafuntersuchung

Nach einer Baugefährdung oder einem Bauunfall vor allem mit Verletzten oder Toten laufen folgende Massnahmen ab:

  • Vorverfahren
    • Ermittlung
    • Untersuchung
    • Einstellung oder Strafbefehl (Bagatellsache)
  • Anklageerhebung
  • Erkenntnisverfahren
    • Anklagezulassung
    • Hauptverfahren
      • Gerichtliche Beurteilung (siehe nachfolgend)
        • Freispruch oder Verurteilung
  • ev. Rechtsmittelverfahren
  • Strafvollzug

Es empfiehlt sich einen Rechtsanwalt beizuziehen und nur im Beisein oder in Ansprache mit dem Anwalt Auskünfte zu geben und Dokumente offenzulegen.

Weitere Detailinformationen

Gerichtliche Beurteilung

Im Hinblick auf die richterliche Beurteilung wird – mangels bautechnischen Fachwissens – ein Sachverständiger beigezogen (Exkurs: Architekt als Experte):

Experteninstruktion

  • Richterfragen, die sich einerseits aus dem Sachverhalt und andererseits aus dem Gesetzeswortlaut von StGB 229 ergeben

Expertise des Gerichtsgutachters

Keine Richterbindung an Expertise-Ergebnis

  • Der Richter ist nicht an die Schlussfolgerungen des Experten gebunden

Freispruch

  • Keine anerkannten Baukunderegeln > keine Regelverletzung > Freispruch
  • Beachtung der Baukunderegeln > Planänderung durch Bauführung

Verurteilung

  • Verurteilung des Architekten / Ingenieurs gemäss ausgefälltem Strafmass
  • Auferlegung der Expertise- und Verfahrenskosten

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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