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Architektenrecht

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Strafnorm

Rechtsgebiet:
Architektenrecht
Stichworte:
Architektenrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Gemäss StGB 229 Abs. 1 macht sich strafbar, wer „… vorsätzlich bei der Leitung oder Ausführung eines Bauwerkes oder eines Abbruches die anerkannten Regeln der Baukunde ausser acht lässt und dadurch wissentlich Leib und Leben von Mitmenschen gefährdet …“

Nach StGB 229 Abs. 2 ist auch die fahrlässige Ausserachtlassung der anerkannten Regeln der Baukunde Strafe gestellt.

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