Die SIA-Normen sind – wie vorne dargestellt – nicht kongruent bzw. an verschiedene Zielpersonen ausgerichtet. Im Rahmen dieser teilweisen Inkongruenz der SIA-Regelwerke hat sich folgende Kasuistik der Vertretungsrechte herausgebildet:
Weiterführende Informationen
Wir empfehlen Bauherren und Architekten in der Regel die Anwendung von Gesetzesrecht, weil die SIA-Normen in ihrem Hierarchiegefüge zu komplex und nicht kongruent sind bzw. – erstaunlicherweise – mehr den Unternehmern als dem Architektenstand dienen