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Architektenrecht

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Vertretung gegenüber Behörden

Rechtsgebiet:
Architektenrecht
Stichworte:
Architektenrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Grundsätzlich bestimmen die Regeln des öffentlichen Rechts, ob und inwieweit der Architektenvollmacht Vertretungsmacht zugestanden wird:

Baugesuch

    • Unterzeichnung durch Bauherr oder Projektverfasser und Grundeigentümer

Vertretung im Bewilligungsverfahren

    • Architektenvollmacht wird anerkannt (Praxis unterschiedlich)
      • entweder kraft erteilten Auftrags (OR 396 Abs. 2)
      • oder nach SIA-Ordnung 102, welche die Einreichung des Baugesuchs und die Verhandlungen mit den Baubewilligungsbehörden zu den Grundleistungen des Architekten in der Projektphase zählt

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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