Die SIA hat den Planern von Tragwerken, d.h. den Bauingenieuren, zwei Dokumente als Projektierungsinstrumente vorgeschrieben und damit zu den Regeln der Bautechnik erhoben:
- Sicherheitsplan
- = Dokument zur Erfassung der Gefährdungsbilder
- Nutzungsplan
- = Dokument zur Erfassung der Anforderungen an die Tragwerke