LAWINFO

Architektenrecht

QR Code

StA-Urheberrecht

Rechtsgebiet:
Architektenrecht
Stichworte:
Architektenrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Nach Abschluss des Studienauftrags und vor allem wenn kein Folgeauftrag erteilt wird, stellt sich regelmässig die Frage nach dem Urheberrecht:

Regelung im Studienauftrag

Grundsatz

  • Das Urheberrecht am Studienbeitrag verbleibt dem Teilnehmer (vgl. Art. 26.1 SIA-Ordnung 143)

Ausnahme (Drittverwendungsrecht *)

  • Prozessorientierte Planungsstudie
    • Studienergebnisse in einer als prozessorientiert bezeichneten Planungsstudien können durch Dritte verwendet werden (vgl. Art. 26.3 SIA-Ordnung 143)
    • Ergebnisverwendung für den Veranstalter, als Grundlage für weitere Planungsschritte
    • *) anders als beim Architekturwettbewerb

Ansprüche der Teilnehmer

Grundsätzliches

  • Entschädigungen
    • Regelfall nach Art. 27.1 SIA-Ordnung 143
    • Abgeltung des Gewinners bei weiterer Verwendung seines Studienbeitrages nach Art. 27.2 SIA-Ordnung 143
  • Vorbehalten bleiben individuelle Entschädigungsregelungen im Studienprogramm

Regelung gemäss Art. 27.1 SIA-Norm

  • Studienauftrag mit Folgeauftrag
    • Anspruch einen Auftrag gemäss Programmbestimmungen
    • Kontrahierungszwang
      • umstritten
      • abhängig vom Wortlaut des Programms
  • Studienauftrag ohne Folgeauftrag
    • Keine Anspruch auf Auftragserteilung
    • Recht auf Arbeitsergebnisse beim Veranstalter
    • Andere Regelung vorbehalten, keine zusätzlichen Entschädigungsansprüche des Teilnehmers
    • Urheberrecht verbleibt beim Teilnehmer

Verwendungs-Abgeltung

  • Studienauftrag mit Folgeauftrag
    • Zusätzliche Abgeltung zur Pauschalentschädigung
      • Empfehlung des Beurteilungsgremiums, den ausgeschriebenen Folgeauftrag oder den Zuschlag dem Sieger zu erteilen, der Veranstalter aber den Auftrag (ohne Verwendung des Siegerprojektes) einem Dritten vergibt
      • Weiterverwendung des Sieger-Studienergebnisses mit nachträglichem Einverständnis des Siegers, ohne diesem den ausgeschriebenen Folgeauftrag zu erteilen
    • Vgl. hiezu Art. 27.2 SIA-Ordnung 143

Verzicht auf Bauvorhaben-Realisierung

  • Zusätzliche Entschädigung
    • Beim Studienauftrag mit Folgeauftrag kann der Sieger beim definitiven Realisierungsverzicht des Veranstalters in der Regel innerhalb von 3 Jahren nach dem Gremiums-Entscheid eine zusätzliche Entschädigung verlangen
  • Höhe
    • Sieger hat nicht Anspruch auf eine feste Entschädigung
    • Sieger hat seinen Aufwand nachzuweisen
  • Vgl. hiezu auch Art. 27.3 SIA-Ordnung 143

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.