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Architektenrecht

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StA-Verfahrensablauf

Rechtsgebiet:
Architektenrecht
Stichworte:
Architektenrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die Formulierung des Studienprogramms und Durchführung ist Sache des Veranstalters oder seines Beraters:

Programm

Programmformulierung

  • Rahmenbedingungen
  • Leistungspflicht der Teilnehmer
  • Rechte und Pflichten
    • Veranstalter
    • Teilnehmer
    • Beurteilungsgremium
    • ev. Regeln bei Einholung der Meinung der Öffentlichkeit bzw. im Falle eines „Public Voting“
  • Dialogverfahren
    • Anzahl Präsentationen und Besprechungen
    • Zeitpunkt der Besprechungen
    • Modalitäten der Besprechungen
  • Protokollierungsvorgabe an Beurteilungsgremium
    • Protokollierungspflicht des Beurteilungsgremiums
  • Gleichbehandlung der Teilnehmer
    • Gleichbehandlungsregeln für Veranstalter und Beurteilungsgremium

Sorgfalt im Interesse der Vermeidung unnötigen Aufwandes bei den Teilnehmern

  • Sorgfältige Programmerstellung zur Vermeidung eines nicht durch die Entschädigungen abgedeckten Aufwandes

Dialog-Durchführung

Grundlagen

  • OR 394 ff. oder
  • Art. 14 SIA-Ordnung 143 (bei Übernahme)

Beteiligte

  • Beurteilungsgremium und Teilnehmer

Verfahren

  • Schriftliche Fragerunde nach Einreichung der Teilnehmerbeiträge
  • Gremium-Protokoll
  • Anpassungsgelegenheit an Teilnehmer aufgrund Gremium-Protokoll
  • Bewertung der angepassten Teilnehmerbeiträge durch Beurteilungsgremium
  • Vermeidung weiterer Kontakte ausserhalb des Dialogverfahrens

Inhalt

  • Individuelle Programmfestlegung durch den Veranstalter
    • Abhängigkeit von der Komplexität des Vorhabens
    • ev. mehrere Dialog-Runden
      • Zwischenbesprechungen
      • Schlussbesprechung
  • Öffentliche Auftraggeber
    • Prüfung, ob mit Blick auf Submissionsregeln weitere Präsentationen ein zulässiges Beurteilungskriterium sind

Studienauftrag mit oder ohne Folgeauftrag

  • Grundlagen
    • OR 394 ff. oder
    • Art. 14.3 und 14.4 SIA-Ordnung 143 (bei Übernahme)

Studienauftrag mit Folgeauftrag

  • Präsentation der Beiträge, Zwischen- und Schlussbesprechung
    • mit den Teilnehmern einzeln
  • Beratung Beurteilungsgremium
    • in Abwesenheit der Teilnehmer und unter Ausschluss der Öffentlichkeit
  • Protokollzustellung
    • nur an betroffene Teilnehmer

Studienauftrag ohne Folgeauftrag

  • Präsentation der Beiträge, Zwischen- und Schlussbesprechung
    • in Anwesenheit aller Teilnehmern möglich
  • Beratung Beurteilungsgremium
    • in An- oder Abwesenheit der Teilnehmer
    • ev. Einholung der Meinung der Öffentlichkeit in begründeten Fällen, unter Beachtung des
      • Gleichbehandlungsgebotes zG der Teilnehmer
      • Transparenzgebotes zG der Teilnehmer
      • Gebotes der freien und unbeeinflussten Äusserung der Stimmberechtigten im Falle eines Public Voting vor einer Volksabstimmung
    • Vgl. ferner BGE 138 I 143, VGer ZH (VB.2012.00074) vom 28.03.2012
  • Protokollzustellung
    • gemäss Programm 

Obliegenheiten öffentlicher Bauherren

  • Koordination der Regeln der SIA-Ordnung 143 mit der neueren Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen

Ideentransfer

Unzulässigkeit eines Cherry-Picking

  • Es ist nicht zulässig, dass das Beurteilungsgremium die besten Elemente aus den jeweiligen Teilnehmerbeiträgen heraus pflückt und den anderen Teilnehmern weitergibt

Sicherungsmassnahmen des Veranstalters

  • Vermeidung des Ideentransfers zu anderen Teilnehmern
  • Einzelpräsentationen
  • Einzelgespräche

Kein „Zuschneiden“ des Vorgehens auf bestimmten Teilnehmervorschlag

  • Keine Individualisierung der Gremium-Empfehlung auf einen bestimmten Teilnehmerbeitrag

Programmtreue des Beurteilungs-Gremiums

  • Das Gremium ist verantwortlich, dass die Programmregeln eingehalten werden

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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