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Architektenrecht

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StA-Verfahrenswahl

Rechtsgebiet:
Architektenrecht
Stichworte:
Architektenrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Es obliegt dem Veranstalter, das Programm des Studienauftrags aufzustellen, zwischen dem selektiven oder einstufigen Verfahren (auch: Einladungsverfahren) zu entscheiden und die Rahmenbedingungen zu formulieren:

Verfahrenswahl

Selektives Verfahren

  • =   Veranstalter schreibt den Studienauftrag öffentlich aus und es werden im vorgelagerten Präqualifikationsverfahren die geeigneten Bewerber selektioniert (vgl. auch Art. 7 SIA-Ordnung 143)
  • Beschränkung der Teilnehmerzahl durch Auswahl der Teilnehmer
  • Öffentliche Auftraggeber habe die auf sie anwendbaren Vergaberegeln zu beachten

Einladungsverfahren

  • =   Veranstalter lädt bestimmte Architekten (Planer) direkt zur Teilnahme ein
  • Vgl. BEZ 2002 Nr. 28

Programm

Mehrstufiges Verfahren

  • v.a. gemäss SIA-Ordnung 143

Verfahrensstufen

  • Programm- und Vertragsvorlage / Unterzeichnung
  • Präqualifikation
    • Verkleinerung der Teilnehmerzahl
    • Heikel bei den dem Vergaberecht unterstellten Veranstaltern
  • ev. Modifikation der Aufgabenstellung
  • Studienauftrag-Ausführung
    • Begründungspflicht
    • Dialogpflicht
    • Dialog
  • Ablieferung Studienergebnisse
  • Studienbeurteilung durch das Beurteilungsgremium
  • Entscheid-Eröffnung

Nicht anonymes Verfahren

  • Anders als beim Architekturwettbewerb hat hier der Veranstalter Kenntnis von den Teilnehmenden und von ihren Beiträgen
  • Beachtung der Ausstandsregeln

Begründungspflicht

  • Definition der zu begründenden Themen
  • Art und Weise der Begründung

Dialogpflicht

  • Definition der Dialogführung
  • Festlegung der Dialogpartner

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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