Immer wieder zu dogmatischen und juristischen Beurteilungsstreitigkeiten, v.a. nachher im Bauprozess, führen:
- Gesamtvertrag (Funktion des Architekten: sog. „Vollarchitekt“)
- = gemischtes Vertragsverhältnis (Anwendung teils auftrags-, teils werkvertraglicher Regeln
- Kostenüberschreitung
- Auftragsrecht
- Vorzeitige Vertragsbeendigung
- Auftragsrecht
- Planungsvertrag
- Werkvertragsrecht
- Herstellung alleine von Plänen
- Werkvertragsrecht
- Herstellung alleine eines schriftlichen Kostenvoranschlags
- Werkvertragsrecht
- Beratungsvertrag
- Auftragsrecht
- Vergabe von Arbeiten
- Auftragsrecht
- Bauleitungsvertrag
- Auftragsrecht
- Gutachten (Expertise)
- Werkvertragsrecht
Weiterführende Informationen
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