Mit dem Generalplanervertrag verspricht ein multidisziplinär zusammengesetztes Architekten- bzw. Ingenieure bauthemen-übergreifend – der Funktion eines „Vollarchitekten“ entsprechend – folgende Dienstleistungen:
- Projektierung
- Planung
- Überwachung
Der Generalplanervertrag ist dem Architekturvertrag tatsächlich und rechtlich ähnlich.