Ordentliche Steuern
Bei der ordentlichen Besteuerung wird je nach Organisationsform des Architekten (Planers) unterschieden in:
Einzelfirma
- Besteuerung des Inhaber der Einzelfirma als Selbständigerwerbender (Einkommens- und Vermögenssteuern)
Personengesellschaften (gilt auch für Planergemeinschaften)
- Einfache Gesellschaft (eG)
- Besteuerung jedes Gesellschafters einzeln als Selbständigerwerbender (Einkommens- und Vermögenssteuern)
- Kollektivgesellschaft (KollG)
- Besteuerung jedes Gesellschafters einzeln als Selbständigerwerbender (Einkommens- und Vermögenssteuern)
- Kommanditgesellschaft (KommG)
- Besteuerung jedes Gesellschafters einzeln als Selbständigerwerbender (Einkommens- und Vermögenssteuern)
Kapitalgesellschaften
- Aktiengesellschaft (AG)
- Kapital- und Ertragssteuern
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Kapital- und Ertragssteuern
Mehrwertsteuer (MWST)
Es gelten die allgemeinen MWST-Regeln für Steuerpflicht, massgebender Umsatz, Beginn der Steuerpflicht und Anmeldung.
Weiterführende Links
Rechtsformen
- Einzelfirma
- Einzelfirma | einzel-firma.ch
- Personengesellschaften
- Einfache Gesellschaft | einfache-gesellschaft.ch
- Kollektivgesellschaft | kollektivgesellschaft.ch
- Kommanditgesellschaft | kommanditgesellschaft.ch
- Einfache Gesellschaft/planergemeinschaft
- Kapitalgesellschaften
- Aktiengesellschaft | aktiengesellschaft.ch
- Gesellschaft mit Beschränkter Haftung | gesellschaft-mit-beschraenkter-haftung.ch
Besteuerung
- Einzelfirma und Personengesellschaften
- Selbständige Erwerbstätigkeit ohne Unternehmen | besteuerung-selbstaendigerwerbender.ch
- Kapitalgesellschaften
- Unternehmenssteuern | unternehmenssteuern.ch